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Im Nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Förderinstrumente des Bundes.

 

Wichtiger Hinweis: Alle nachfolgenden Angaben zu Fördermitteln sind freiwillig und verstehen sich ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die in den Merkblättern und Förderrichtlinien der KfW und des BAFA ausgewiesenen Förderbedingungen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

Förderungen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

    Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

    Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


    Weitere Informationen erhalten Sie auf der BAFA-Website.


    Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

    Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.


    Weitere Informationen erhalten Sie auf der BAFA-Website.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

    Die KfW unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2) Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWK.


    Sanierungsvorhaben, die die Förderbedingungen dieses Produkts erfüllen, können alternativ auch über einen reinen Investitionszuschuss gefördert werden. 


    Weitere Informationen erhalten Sie auf der KfW-Website.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.


    Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

    1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

    2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

    3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)


    Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Wohngebäude (BEG WG) erhalten Sie auf der KfW-Website.


    Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Nichtwohngebäude (BEG NWG) erhalten Sie auf der KfW-Website.


    Weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie auf der BAFA-Website.​


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